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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Beschluss über einen Gesetzentwurf, mit dem die Stromkonzerne für atomare Rückbau- und Entsorgungskosten in Nachhaftung genommen werden sollen, vertagt. Für die Absetzung der Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (18/6615, 18/6671) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Mit dem Gesetz sollen Energiekonzerne zukünftig langfristig und umfassend für die von den Betreibergesellschaften zu tragenden Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken und die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls haften. Selbst noch nicht bekannte Zahlungspflichten, die erst in Zukunft eingeführt werden, sollen erfasst werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Vertagung und machte sich Sorgen um die Rechtssicherheit. Die Fraktion Die Linke erklärte, die Absetzung spiele den Stromkonzernen in die Hände, die dabei seien, sich umzustrukturieren. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wiesen die Vorwürfe zurück und erklärten, man müsse die Empfehlungen der "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" abwarten. Die Empfehlungen der Kommission sollen nach Angaben der Koalitionsfraktionen in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden.
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