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Berlin: (hib/CHE) Für die Alterssicherung von Beschäftigten im DDR-Gesundheitswesen setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/8612) ein. Darin schreibt die Fraktion, dass Krankenschwestern und andere Beschäftigte im DDR-Gesundheitswesen in Anerkennung der besonderen Belastung ihrer Tätigkeit bei der Alterssicherung einen Steigerungsbetrag von 1,5 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhielten. Mit dem Gesetz zur Überleitung der DDR-Renten in bundesdeutsches Recht sei diese Regelung zunächst weiter angewendet worden. Für Renten-Neuzugänge ab dem 1. Januar 1997 entfiel diese jedoch.
Die Linke fordert von der Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf, der eine steuerfinanzierte Überführung des DDR-Anspruchs auf einen Steigerungsbetrag von 1,5 für die sozialversicherungspflichtigen Zeiten im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR bei der Berechnung der Alterseinkünfte sichert.
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