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Berlin: (hib/SCR) Der bisher im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehene Zeitplan für die Suche nach einem Endlager ist nach Ansicht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) "unrealistisch". Im StandAG heißt es, dass ein Standort für das Endlager bis 2031 gesucht und festgelegt werden soll. Die Kommission hält aber auch einen Zeitraum von 40 bis 60 Jahren für denkbar. Dies geht aus einem einstimmig in dritter Lesung beschlossenen Kapitelteil des Abschlussberichtes der Kommission zum Zeitbedarf der Endlager-Suche hervor.
Ein Standort-Beschluss könnte nach diesem Szenario daher frühestens 2058 fallen, wenn die Endlager-Suche 2018 beginnt. Mit einer Inbetriebnahme des Standortes und der Einlagerung der Abfälle kann laut Endlager-Kommission dann erst im nächsten Jahrhundert gerechnet werden. Das Bundesumweltministerium hatte bisher den Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem Jahr 2050 angegeben.
Die Kommission legt sich in dem Kapitel indes auf keines der beiden aufgeführten Szenarien fest. Die Festlegung eines Zeitplans mit genauen Jahreszahlen seitens der Kommission wird für „nicht sinnvoll“ erachtet. Den zeitlichen Rahmenplan soll vielmehr der Vorhabenträger der Endlager-Suche möglich frühzeitigen umreißen. Die Kommission stellt in dem Kapitel zudem fest, dass ein Zielkonflikt zwischen größtmöglicher Sicherheit und weitestgehender Beteiligung der Öffentlichkeit auf der einen und einer kurzen Zeitdauer des Verfahrens auf der anderen Seite besteht. Grundsätzlich müsse auf eine Verkürzung des Zeitbedarfes hingearbeitet und der Gesamtprozess in einem „vertretbaren Zeitrahmen“ verbleiben. Nach Auffassung der Kommission sollen mögliche Ansätze zur Verkürzung der Zeitdauer aber nicht zu Lasten von Sicherheit und Beteiligung gehen. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass durch das längere Verfahren auch die Situation an den Zwischenlagerstandorten beachtet werden müsse.
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