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Berlin: (hib/HLE) Das Elektrizitätsversorgungssystem soll durch eine bessere Laststeuerung effizienter werden. Dazu hat die Bundesregierung die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/8561) vorgelegt. Großen und flexiblen Stromverbrauchern wird damit die Möglichkeit gegeben, den Netzbetreibern gegen Vergütung abschaltbare Lasten zur Verfügung zu stellen, durch die der Stromverbrauch gesenkt werden kann. Laut Definition der Bundesregierung sind abschaltbare Lasten "Verbrauchseinrichtungen, die ihre Verbrauchsleistung zuverlässig auf Anforderung der Betreiber von Übertragungsnetzen um eine bestimmte Leistung, die sogenannte Abschaltleistung, reduzieren können und im physikalischen Wirkungsbereich des deutschen Übertragungsnetzes liegen. Außerdem müssen sie an ein Stromnetz angeschlossen sein, das im Normalschaltzustand über nicht mehr als zwei Umspannungen mit der Höchstspannungsebene verbunden ist."
Zuverlässig zur Verfügung stehende abschaltbare Lasten könnten für Systembilanzzwecke und zur Engpassentlastung eingesetzt werden. Sofort abschaltbare Lasten könnten darüber hinaus "in der akuten Gefahrensituation der Unterfrequenz" eingesetzt werden, schreibt die Bundesregierung und stellt fest, auch die Bundesnetzagentur sei in einem Bericht vom Juli 2015 (18/6096) zu dem Ergebnis gekommen, dass abschaltbare Lasten sowohl für das Systembilanzmanagement als auch das Netzengpassmanagement geeignet seien. Durch abschaltbare Lasten könnten andere Anpassungsmaßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber wie Lastabwürfe vermieden oder minimiert werden.
Wie es in der Verordnung weiter heißt, werden die abschaltbaren Lasten durch Ausschreibungen ermittelt. Es werde zwei Produktkategorien zu zunächst je 750 Megawatt geben. Eine Kategorie seien sofort abschaltbare Lasten, die die Abschaltleistung automatisch frequenzgesteuert und unverzögert ferngesteuert herbeiführen könnten. Die zweite Kategorie seien schnell abschaltbare Lasten, deren Abschaltleistung ferngesteuert innerhalb von 15 Minuten herbeigeführt werden könne. Als Sicht der Engpassentlastung sei der Zeitraum von 15 Minuten als sehr schnell einzustufen, heißt es. Die Verordnung ist bis zum 1. Juli 2022 befristet.
Die Kosten beziffert die Bundesregierung auf 0,007 Cent pro Kilowattstunde. Für den Durchschnittshaushalt ergebe sich eine jährliche Belastung von 25 Cent. Das seien knapp vier Cent mehr als die Kosten, die durch die Vorgängerverordnung entstanden seien.
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