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Berlin: (hib/AW) Der Bund will zukünftig den deutschen Film gezielter fördern und die Einnahmen der Filmförderungsanstalt (FFA) erhöhen. Dies sieht der von Kulturstaatsministerin vorgelegte Gesetzentwurf (18/8592) vor, mit dem das Filmförderungsgesetz (FFG) novelliert werden soll. Da diese Förderung weiterhin unverzichtbar sei, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten, und andere geeignete Finanzierungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stünden, soll auch die Filmabgabe auch in Zukunft weiterhin erhoben werden, heißt es im Gesetzentwurf. Die Filmabgabe wird von Kinos, der Videowirtschaft und den Fernsehsendern an die FFA gezahlt. Nach den Plänen Grütters soll der Abgabesatz für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ab dem kommenden Jahr von 2,5 auf drei Prozent steigen. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen auf weniger Filmproduktionen verteilt und die Auswahl verbessert werden. Mehr Geld will Grütters für die Drehbuchförderung zur Verfügung stellen.
Zudem sieht das Gesetzesvorhaben eine Verschlankung und eine geschlechtergerechte Besetzung der FFA-Gremien vor. Zukünftig soll es statt einer 13-köpfigen Vergabekommission und fünf weiteren Unterkommissionen nur noch drei Kommissionen geben.
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