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Berlin: (hib/JOH) Die Linksfraktion will die Rechenschaftspflichten und das entwicklungspolitische Mandat der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) stärken. Unter anderem soll die DEG dazu verpflichtet werden, nur Unternehmen und Finanzintermediäre zu finanzieren, die der Veröffentlichung einiger genau definierter Informationen der von der DEG direkt oder indirekt finanzierten Projekte zustimmen, schreibt sie einem Antrag (18/8657). Außerdem soll sie Finanzierungsvorhaben mitsamt der Umwelt- und Sozialrisikoprüfungen 30 beziehungsweise 60 Tage vor Vertragsabschluss veröffentlichen, um damit Kritikern aus der Zivilgesellschaft die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken zu Projekten zu äußern und gemeinsam mit Betroffenen nach Lösungen für mögliche Probleme zu suchen. Darüber hinaus fordert die Linke die Schaffung eines parlamentarischen Beirats, der "uneingeschränkte und fortlaufende Einsichtsrechte in die Geschäftsunterlagen der DEG" erhält. Ihm sollte zumindest ein Abgeordneter jeder Bundestagsfraktion angehören.
Weitere Forderungen stellen darauf ab, die Ausschlussliste der DEG, in der festgelegt ist, welche Projekte sie keinesfalls finanziert, unter anderem um Kohle- und Atomkraftwerke, Agrartreibstoff- und Palmölproduktion sowie Futtermittelproduktion und Großunternehmen im Agrar- und Ernährungssektor zu erweitern. Die Position der von DEG-Finanzierungen betroffenen Bevölkerungsgruppen will die Linksfraktion stärken, indem vor Finanzierungszusagen "verbindliche und transparente Konsultationsmechanismen" mit der lokalen Bevölkerung etabliert werden, die deren legitimierten Vertretungsorganen auch ein Vetorecht zugestehen.
In der Begründung des Antrags heißt es, in der deutschen Öffentlichkeit sei bisher wenig über die Arbeit der DEG und deren Finanzierungen bekannt. Die öffentliche Rechenschaftspflicht der DEG sei ebenso wie deren politische Regulierung bisher nur schwach ausgeprägt. Dies sei auch die Folge der rechtlichen Konstruktion der DEG als Gesellschaft, kritisieren die Abgeordneten. "Dies führt zu der paradoxen Situation, dass die DEG laut Bundesregierung zwar im Rahmen deren entwicklungspolitischer Grundsätze und Maßnahmen arbeitet, sich gleichzeitig aber strikteren Kontrollen oder Vorgaben durch Regierung oder Bundestag entzieht." Der gesetzliche Rahmen, in dem die DEG agiere, müsse daher spezifiziert und gestärkt werden.
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