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Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat den Bundestag über die Stellungnahme des Bundesrates zu seinem Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts (18/8210) in Kenntnis gesetzt. Darin übt die Länderkammer deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Er stelle zwar "einen begrüßenswerten ersten Schritt in die richtige Richtung" dar, gehe aber "nicht weit genug". Nach wie vor reiche ein klar formuliertes Nein nicht aus, um einen sexuellen Übergriff strafbar zu machen.
In ihrer Gegenäußerung (18/8626) sichert die Bundesregierung zu, "sämtliche vom Bundesrat geäußerten Bitten im weiteren Verfahren sorgfältig prüfen" und gegebenenfalls Änderungsvorschläge vorlegen zu wollen. Die Bundesregierung sei "auch für die vom Bundesrat vorgeschlagene Nichteinverständnislösung offen", also die sogenannte Nein-heißt-Nein-Lösung.
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