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Berlin: (hib/PK) Knapp 116.000 Frauen und Männer waren im vergangenen Jahr in der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf den Notlagentarif angewiesen. Laut PKV-Verband waren auch 8.300 Beamte, Pensionäre oder Angehörige von Beamten mit Beihilfeanspruch im Notlagentarif versichert, wie aus der Antwort (18/8590) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8441) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.
Der durchschnittliche Beitrag der Versicherten im Notlagentarif liegt nach einer Abfrage des Bundesgesundheitsministeriums unter den Versicherungen zwischen 76 und 102 Euro im Monat. Wer in der PKV über mehrere Monate die Beiträge nicht zahlen kann, kommt in den Notlagentarif mit stark eingeschränkten Leistungen. Sobald die ausstehenden Beiträge, Säumniszuschläge und Mahnkosten abbezahlt sind, kann der Versicherte wieder in den alten Tarif wechseln.
Nach Auskunft des PKV-Verbandes sei die Zahl der Versicherten im Notlagentarif seit 2014 relativ stabil, jedoch mit "dynamischen" Ab- und Zugängen. So seien 2015 rund 40 Prozent der Versicherten aus dem Notlagentarif ausgeschieden, im Schnitt nach 9,5 Monaten. Die meisten Versicherten seien in ihren Ursprungstarif zurückgekehrt.
Die PKV bietet daneben noch zwei weitere Sozialtarife an für Versicherte, die ihre regulären Beiträge nicht bezahlen können: den besonders günstigen Standardtarif für Mitglieder, die schon vor 2009 in der PKV versichert waren und den Basistarif, der zum 1. Januar 2009 neu eingeführt wurde und einen Annahmezwang beinhaltet. Es darf also niemand zurückgewiesen werden, der ein Recht hat, sich in diesem Tarif zu versichern.
Beide Tarife entsprechen etwa dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Den Angaben zufolge waren im vergangenen Jahr 45.800 Personen im Standardtarif und 29.400 im Basistarif der PKV versichert. 2009 waren es 38.400 im Standardtarif und 13.500 im Basistarif.
Wie es in der Antwort der Regierung weiter heißt, haben Mitglieder der PKV verschiedene Möglichkeiten, etwas gegen steigende Beiträge zu unternehmen. Oft könne schon ein Tarifwechsel innerhalb der Krankenkasse zu geringeren Kosten führen, weil die Versicherer oft neue Verträge auflegten. Die Versicherer seien auch verpflichtet, ihren Kunden auf Anfrage den für sie günstigsten Tarif zu nennen. Zudem bestehe die Möglichkeit eines Wechsels in den Basis- oder Standardtarif.
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