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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hält den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Novellierung der Fluggastrechte für eine geeignete Grundlage, um durch eine Kodifizierung der umfangreichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Verordnung (EG) Nr. 261/2004 mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8585) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8469) hervor. Dabei sei allerdings ein angemessener Ausgleich der Interessen von Fluggästen und denen der Fluggesellschaften ebenso anzustreben, wie die vom Koalitionsvertrag vorgegebene Erhaltung des gegenwärtigen Verbraucherschutzniveaus, heißt es weiter.
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