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Berlin: (hib/PK) Der Alkoholmissbrauch in Deutschland führt zu erheblichen volkswirtschaftlichen und medizinischen Kosten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8601) auf eine Kleine Anfrage (18/8465) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, lägen zwar keine Untersuchungen zu den jährlichen Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Behandlung von Alkoholerkrankungen nach Diagnosen und Therapieart vor.
Jedoch verursache der schädliche Alkoholkonsum für die GKV laut einer Studie anhand von GKV-Routinedaten pro Quartal und Fall Kosten in Höhe zwischen 660 und 800 Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seien in den Jahren 2010 bis 2014 jährlich zwischen rund 392.000 und rund 402.000 Fälle im Zusammenhang mit Alkohol in Kliniken vollstationär behandelt worden.
Hinzu kommen volkswirtschaftliche Schäden durch alkoholbedingte Unfallkosten und Straftaten unter Alkoholeinfluss. Den Angaben zufolge summieren sich die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten für Unfälle unter Alkoholeinfluss in den Jahren 2010 bis 2014 auf insgesamt 7,77 Milliarden Euro.
Bei den Eigentums- und Vermögensdelikten mit mindestens einem Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss liegt die Schadensumme für die Jahre 2011 bis 2015 bei insgesamt rund 103 Millionen Euro. Dabei geht es etwa um Raub oder Betrug. Nicht gesondert erfasst sind Fälle von Sachbeschädigung oder Körperverletzung unter Alkohol.
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