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Berlin: (hib/PK) Die medizinische Versorgung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/8576) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese Patientengruppe sei mit Vollendung des 18. Lebensjahres weitgehend von der Versorgung durch spezialisierte Ärzte und Therapeuten ausgeschlossen, da die Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) auf Kinder und Jugendliche beschränkt seien.
Das Versorgungsstärkungsgesetz beinhalte die Voraussetzungen für die Schaffung einer ambulanten Struktur, die sich am Bedarf von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen orientiere. Mit Paragraf 119c SGB V sei die gesetzliche Grundlage zur Errichtung von Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene dieser Personengruppe (MZEB) geschaffen worden.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem erfahren, wie der Umsetzungsstand nach Paragraf 119c ist.
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