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Berlin: (hib/MIK) Um den Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (18/8183) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, dem 22. Juni 2016.
Mit dem Gesetz sollen verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung wirkungsvoll zu begegnen. Zudem sollen die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen konkretisiert werden. Außerdem sollen Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen werden. Schließlich soll im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins ein europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen werden.
Der Ausschuss hat zur Anhörung geladen: Wolfgang Baumeister (Deutscher Industrie- und Handelskammertag), Frank Faßbender (Bundesamt für Güterverkehr), Dieter Quentin (Berufsvereinigung der Fahrlehrerverbände), Jörn-Michael Satz (Moving International Road Safety Association), Karlheinz Schmidt (Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung) sowie Ralph Werner (ver.di).
Die öffentliche Anhörung beginnt um 12.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Straße 1, Raum E 600. Zuschauer werden gebeten, sich beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter verkehrsausschuss@bundestag.de anzumelden.
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