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Berlin: (hib/MIK) Nach Erkenntnissen der Bundesregierung gibt es keine allgemeine Definition von sogenannten Billigfluggesellschaften ("Low-Cost-Carrier"). Dies schreibt sie in ihrer Antwort (18/8748) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8552). Weiter gibt sie in ihrer Antwort einen Überblick über die Anzahl der Flüge in Deutschland mit einer Streckenlänge unter 600 Kilometer und über die Anzahl der Passagiere auf diesen Flügen.
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