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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung verspricht sich von dem im Juli 2015 in Kraft getretenen Versorgungsstärkungsgesetz auch eine bessere ambulante Betreuung für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen. Mit dem neu eingeführten Paragrafen 119c SGB V seien die Grundlagen zur Einrichtung spezialisierter medizinischer Behandlungszentren geschaffen worden, heißt es in der Antwort (18/8797) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/8576) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Allerdings ist den Angaben zufolge erst ein Antrag von bundesweit 41 zur sogenannten Ermächtigung medizinischer Behandlungszentren nach Paragraf 119c positiv beschieden worden. In 40 Fällen liegt noch kein Bescheid vor.
Wie die Regierung weiter schreibt, sind für die Ausgestaltung der Medizinischen Zentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) keine bundeseinheitlichen Vorgaben geplant. Allerdings hätten die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und die Bundesarbeitsgemeinschaft Ärzte für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Zusammenarbeit mit Gesundheitsfachleuten und der Behindertenhilfe eine Rahmenkonzeption für medizinische Behandlungszentren erarbeitet. Damit werde einerseits eine flexible Gründung und Ermächtigung solcher Behandlungszentren gefördert, andererseits würden fachlich fundierte Ziele und Aufgaben formuliert.
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