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Berlin: (hib/HLE) Deutschland und Australien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (18/8830) eingebracht. Das frühere Abkommen von 1972 entspreche besonders im Bereich der grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung nicht mehr den heutigen Anforderungen, erläutert die Bundesregierung.
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