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Berlin: (hib/MIK) Das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) ist am 24. September 2015 aufgefordert worden, die Untersuchungen hinsichtlich der möglichen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen und hinsichtlich einer Prüfzyklus-Erkennung nicht nur auf VW zu beschränken, sondern diese auch auf Diesel-Fahrzeuge anderer in- und ausländischer Hersteller auszuweiten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8793) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8444) zu Fragen zum Bericht der Untersuchungskommission "Volkswagen".
Weiter ist es dem KBA ist es im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens nicht möglich, variierende Tests durchzuführen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8794) auf eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8445) zu offenen Fragen nach dem Bericht der Untersuchungskommission "Volkswagen".
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