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Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat hegt keine Einwände gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/8580) mit Regelungen zur Einfuhr menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen. Das geht aus einer Unterrichtung (18/8840) der Bundesregierung an den Bundestag hervor. Mit dem Gesetzentwurf sollen zwei EU-Richtlinien (EU2015/565 und 2015/566) umgesetzt werden.
Für Gewebe und Gewebezubereitungen sollen künftig innerhalb der Europäischen Union einheitlich hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards gelten. Zudem soll sichergestellt sein, dass Gewebespenden vom Spender zum Empfänger und umgekehrt zurückverfolgt werden können.
In einer Einfuhrrichtlinie geregelt sind Verfahren zur Prüfung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei menschlichen Geweben und Zellen, die in die EU eingeführt werden. Daneben geht es in einer Kodierungsrichtlinie um technische Vorschriften für die Kodierung menschlicher Gewebe und Zellen.
Aus dem Gesetzentwurf ergeben sich Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG), im Transplantationsgesetz (TPG), im Transfusionsgesetz (TFG), in der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) sowie in der TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV).
Bei Gewebe und Gewebezubereitungen handelt es sich zum Beispiel um Herzklappen, Gefäße, Augenhornhaut, Haut oder Knorpelgewebe.
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