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Berlin: (hib/PST) Sportwettbetrug sowie die Manipulation von Wettkämpfen im Profisport werden von den bestehenden Strafrechtsnormen oft nicht erfasst. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8831) will dies ändern. Dazu sollen zwei neue Straftatbestände geschaffen werden. Zum einen soll Sportwettbetrug (neuer Paragraf 265c des Strafgesetzbuches), definiert als Manipulationsabsprache bei Wettbewerben, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, strafbar werden. Als Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (neuer Paragraf 265d) sollen zum anderen Absprachen zur Beeinflussung von hochklassigen Profisport-Veranstaltungen geahndet werden, auch wenn kein Bezug zu Wetten feststellbar ist. Neben einigen weiteren damit zusammenhängenden Änderungen im Strafrecht soll auch die Telekommunikationsüberwachung in diesem Deliktbereich unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden.
Die Bundesregierung schreibt in der Begründung, dass "die herausragende gesellschaftliche Rolle des Sports, seine große wirtschaftliche Bedeutung sowie die mit ihm verbundenen Vermögensinteressen" es erforderlich machten, den mit solchen Taten verbundenen Gefahren für die Integrität des Sports sowie für das Vermögen Anderer mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten. Dies sei "nach geltendem Recht nur unzureichend möglich". Neben der bereits bestehenden Strafbarkeit von Doping soll der Rechtsstaat damit weitere Instrumente im Kampf für "sauberen Sport" erhalten.
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