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Berlin: (hib/PST) Die 2013 von den EU-Staaten getroffene Vereinbarung zur Einrichtung eines gemeinsamen Patentgerichts soll nun ratifiziert werden. Dazu dient ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (18/8826). Das Einheitliche Patentgericht, wie es offiziell heißt, soll mit der ersten Instanz seinen Sitz in Paris nehmen, mit Außenstellen in London und München. Die Berufungsinstanz soll in Luxemburg angesiedelt werden. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten werden, zusammen mit einem zweiten Gesetzentwurf zur Anpassung deutscher Rechtsvorschriften an die europäische Reform des Patentrechts.
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