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Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft stimmt für die Verbesserung des Wildtierschutzes. Der illegale Wildtierhandel soll durch einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/8707) eingedämmt werden, der gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen am Mittwochmorgen zur Annahme im Plenum empfohlen wurde. Unter anderem sollen die Importe von "Nachzuchten" beziehungsweise "Farmzuchten" artgeschützter Tiere nach Deutschland kritisch geprüft werden, um falsch deklarierte Wildfänge über diesen Weg zu verhindern. Insbesondere von Händlern aus Ländern, in denen ein solches Umetikettieren bekannt ist oder Zweifel an den Zuchtkapazitäten bestehen, sollen Nachweise über die Legalität des Zuchtstocks und die Herkunft der Tiere erbracht werden. Nicht länger erlaubt sein sollen die Importe von Arten in die EU, die im Herkunftsland geschützt und deren Fang und Export verboten sind, die aber keinem internationalen Schutzstatus unterliegen. Darüber hinaus soll ein Verkaufsverbot für exotische Tiere auf gewerblichen Tierbörsen geprüft werden.
Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass dadurch ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrages umgesetzt werde. "Wir können mit diesem Antrag einen weiteren Sprung nach vorne machen", sagte ein Vertreter der Fraktion. Die SPD-Fraktion unterstrich, dass es richtig sei, bei den gewerblichen Tierbörsen anzusetzen. Der Antrag sei vielleicht in Teilen umständlich formuliert, solle dafür aber verfassungsrechtlich sicher umgesetzt werden können. Der Linksfraktion hingegen war die Vorlage zu "weich" formuliert. Die Fraktion erklärte, sich enthalten zu wollen, und kritisierte die Aufforderung an die Bundesländer als "wohlfeil", Auffangstationen für Wildtiere und Exoten bereitzustellen, weil diese nicht durch die Länder finanziert werden können. Auch mahnte die Linksfraktion an, dass durch die Aufträge zur Prüfung eine effektive Umsetzung nicht verschleppt werden dürfe. Ein Vertreter der Bundesregierung sagte dazu, dass die sorgfältige Prüfung gewährleistet sei und in einigen Punkten bereits umgesetzt werde. Auch würde derzeit die Situation der Haltung exotischer Tiere in der Privathaltung in Deutschland analysiert.
Die Grünen hingegen lehnten den Antrag, der nur "voll mit Prüfaufträgen" sei, ab. "Das ist enttäuschend und springt zur kurz", hieß es seitens der Fraktion. In einem eigenen Antrag (18/5046) forderte sie von der Bundesregierung mehr Einsatz gegen die Wilderei und die Schaffung bundeseinheitliche Regelungen für den Handel und die Haltung von exotischen Tieren. Gewerbliche Tierbörsen für Wildtiere sowie der Verkauf von Wildfängen über Tierbörsen sollen zudem untersagt werden. Die jetzigen Gesetze würden den Wilderern und Schmugglern in die Hände spielen, hieß es im Antrag. Derzeit gültige Regeln ließen zu, dass Tiere und Pflanzen, die nur national geschützt seien, in Deutschland und in der EU legal gehandelt werden können, sobald sie außerhalb des Landes gebracht werden. Diese rechtliche Lücke sei nicht akzeptabel. Der Ausschuss lehnte im Rahmen der Mitberatung den Grünen-Antrag, der in der Federführung beim Umweltausschuss liegt, mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der Grünen und der Linken ab.
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