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Berlin: (hib/MIK) Die Kosten für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze sollen sinken. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8332) stimmte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Linksfraktion enthielt sich, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Netzbetreibern Ansprüche auf die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen einzuräumen. Dazu gehören unter anderem Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegschächte, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen und andere Trägerstrukturen öffentlicher Versorgungsnetze.
Weiter soll bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten eine bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln sichergestellt werden. Außerdem sind Anpassungen bei den Wegerechtsregelungen im Telekommunikationsgesetz geplant, beispielsweise durch die Möglichkeit der Verlegung in geringerer Verlegetiefe. Zudem sollen durch die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle die Kosten der Informationsbeschaffung und -erteilung gesenkt werden. Diese Stelle soll bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein.
Auf Antrag der Koalition beschloss der Ausschuss mit großer Mehrheit rund 20 Änderungen am Gesetzentwurf. So sollen unter anderem auch Ampeln und Straßenlaternen für die digitale Infrastruktur genutzt werden können und die Genehmigungsverfahren sollen weiter gestrafft werden. Obwohl die unterirdische Verlegung der Kabel der "Regelfall" bleiben soll, wird auch die oberirdische Verlegung erleichtert.
Alle Fraktionen wiesen darauf hin, dass die Kostensenkungen endscheidend seien für den Erfolg des digitalen Ausbaus. Die Linksfraktion begründete ihre Enthaltung mit "Ineffizienzen", die Grünen kündigten für die abschließende Beratung einen Entschließungsantrag an.
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