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Berlin: (hib/PK) Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Gesundheitsausschuss zwei Anträge der Opposition zur Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgelehnt. Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verlangen in ihren Anträgen die Rückkehr zur hälftigen Beitragszahlung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie perspektivisch die Einführung einer Bürgerversicherung.
Mit dem ,,Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung" war mit Jahresbeginn 2015 ein neues System eingeführt worden. Demnach wird unterschieden in einen allgemeinen festen Beitragssatz, der bei 14,6 Prozent liegt und jeweils zur Hälfte (7,3 Prozent) von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird.
Ergänzt wird dies durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag in variabler Höhe, der ausschließlich von der Arbeitnehmerseite zu zahlen ist. Mit der Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent sollen die Lohnzusatzkosten gedeckelt werden. Inzwischen liegen die Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Schnitt bei 1,1 Prozent.
Die Linke schreibt in ihrem Antrag (18/7237), Millionen Versicherte müssten 2016 mehr Geld für ihre Krankenversicherung ausgeben. Über den Zusatzbeitrag würden die Arbeitnehmer in diesem Jahr um mehr als 14 Milliarden Euro höher belastet als die Arbeitgeber.
Im Antrag der Grünen (18/7241) heißt es, die durchschnittliche Beitragsbelastung in der GKV sei 2016 so hoch wie nie zuvor in der Geschichte, trotz guter Konjunktur und Arbeitsmarktlage. Mit der paritätischen Finanzierung wäre auch der Anreiz für die Arbeitgeberseite, auf eine effizientere und wirtschaftlichere Versorgung hinzuwirken, wieder gestärkt.
Die SPD-Fraktion machte im Ausschuss deutlich, dass auch die Sozialdemokraten für die Rückkehr zur Parität bei den Zusatzbeiträgen sind und sich damit von ihrem Koalitionspartner Union deutlich unterscheiden. Mit der paritätischen Finanzierung wäre ein Schritt getan in Richtung der angestrebten Bürgerversicherung. Solidarische Ansprüche müssten paritätisch finanziert werden. Die Zusatzbeiträge sollten perspektivisch abgeschafft werden. Die SPD wolle bei der Union nun Überzeugungsarbeit leisten.
Die Linke wies im Ausschuss darauf hin, dass es damit im Bundestag die nötige Mehrheit für eine solche Änderung der Finanzierungsgrundlagen in der GKV gäbe. Darauf spielte auch die Grünen-Fraktion an, die in ihrem Antrag eine Brückenfunktion sieht. Nach Ansicht der Unionsfraktion stehen die Anträge der Opposition hingegen nicht für die richtige Antwort auf künftige Herausforderungen. Die Bürgerversicherung sei im Übrigen viel zu bürokratisch.
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