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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will den Strommarkt reformieren und weiter entwickeln. Auch in der Phase des Übergangs, in der Anbieter erneuerbarer Energien mehr Verantwortung in der Stromversorgung übernehmen würden, müsse Versorgungssicherheit gewährleistet werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten und vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Mittwoch beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (18/7317), mit dem neben der Schaffung einer Kapazitätsreserve unter anderem auch der Bau von Netzstabilitätsanlagen ermöglicht wird. Der Ausschuss stimmte dem Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, will die Bundesregierung eine Kapazitätsreserve einführen. Die Reserve soll zum Einsatz kommen, "wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen", heißt es in dem Entwurf. Dazu sollen Erzeugungskapazitäten außerhalb des Strommarkts vorgehalten und bei Bedarf eingesetzt werden. Die Reserve soll technologieneutral sein und wettbewerblich ausgeschrieben werden. Um gleichzeitig das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, sollen ab 2016 Braunkohlekraftwerke schrittweise aus dem Netz genommen und vorläufig stillgelegt werden. Vorübergehend kann auf diese Kraftwerke als letzte und befristete Absicherung der Stromversorgung zurückgegriffen werden, "wenn es wider Erwarten trotz freier Preisbildung am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt, zum Beispiel bei nicht vorhersehbaren extremen Wettersituationen", schreibt die Bundesregierung. Nach Ablauf dieser Sicherheitsbereitschaft würden die Kraftwerke endgültig stillgelegt. Für Sicherheitsbereitschaft und Stilllegung sollen die Kraftwerksbetreiber eine Vergütung erhalten.
Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch einen Änderungsantrag beschlossen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Neben zahlreichen Präzisierungen von Bestimmungen wird darin geregelt, dass die Übertragungsnetzbetreiber Energieerzeugungsanlagen "als besonderes netztechnisches Betriebsmittel" errichten können, soweit ohne die Errichtung und den Betrieb dieser Erzeugungsanlagen die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gefährdet sei, wie es in dem Änderungsantrag heißt. Diese auch als Netzstabilitätsanlagen bezeichneten Energieerzeugungsanlagen dürfen eine elektrische Nennleistung von insgesamt zwei Gigawatt nicht überschreiten und sollen dort errichtet werden, "wo dies wirtschaftlich oder aus technischen Gründen für den Netzbetrieb erforderlich ist".
Wie in dem Änderungsantrag erläutert wird, werden in den Jahren 2021 und 2022 in Süddeutschland Kernkraftwerke mit einer Leistung von fünf Gigawatt außer Betrieb gehen. "Nach den aktuellen Erhebungen der Bundesnetzagentur zum Fortschritt des Stromnetzausbaus werden die wichtigen großräumigen Nord-Süd-Transportleitungen im Jahr 2025 in Betrieb gehen", wird erläutert. Daher sollen Netzstabilitätsanlagen in dem Übergangszeitraum zwischen Kernenergieausstieg und abgeschlossenem Netzausbau sicherstellen, "dass den Übertragungsnetzbetreibern ausreichend Anlagen zur Erbringung der für die Systemstabilität notwendige Systemdienstleistungen, insbesondere Redispatch, aber daneben auch Spannungshaltung und Netzwiederaufbau, zur Verfügung stehen", wird erläutert. Sobald kein Bedarf mehr da sei, müssten die Übertragungsnetzbetreiber die Anlagen stilllegen.
Bis zum 31. Januar 2023 soll eine Bedarfsermittlung durchgeführt werden. "Stellt sich dabei heraus, dass der Bedarf fortbesteht, dürfen sowohl bestehende Erzeugungsanlagen weiter betrieben als auch neuer Erzeugungsanlagen errichtet und betrieben werden", wird in der Begründung des Änderungsantrages erläutert.
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