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Berlin: (hib/PK) Für die Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe stehen nach Angaben der Bundesregierung in diesem Jahr rund 74 Millionen Euro zur Verfügung. In dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz sei festgelegt, die Ausgaben der Krankenkassen und ihrer Verbände zur Förderung der Selbsthilfe ab 2016 je Versicherten auf 1,05 Euro zu erhöhen. Diese Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen sei im internationalen Vergleich beispiellos, heißt es in der Antwort (18/8810) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8605) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Im Gesundheitsbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) werde von derzeit 70.000 bis 100.000 Selbsthilfegruppen mit rund drei Millionen Teilnehmern ausgegangen. In Deutschland gibt es außerdem 296 Selbsthilfekontaktstellen und -unterstützungsstellen mit zusätzlich 46 Außenstellen. Die maßgeblichen Selbsthilfeverbände hätten seit 2005 ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Auch in der Pflege sei eine unmittelbare Beteiligung der Betroffenenverbände eingeführt worden.
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen sind den Angaben zufolge freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen. Im Mittelpunkt stehe die gemeinsame Bewältigung einer Krankheit oder Behinderung. Die Mitglieder könnten selbst betroffen oder Angehörige sein. Zu den wesentlichen Aufgaben der Selbsthilfegruppen gehöre, das Wissen über die Erkrankung zu mehren sowie die Befähigung der Mitglieder, selbstständiger mit der Krankheit umzugehen.
Die Größe der Selbsthilfegruppen und -organisationen ist nach Angaben der Regierung sehr unterschiedlich. So hätten in Hamburg die Selbsthilfegruppen zwischen vier und 790 Mitgliedern. Dachverbände oder bundesweite Selbsthilfeorganisationen kämen auf bis zu rund 50.000 Mitglieder.
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