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Berlin: (hib/PST) Um die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu verbessern, sollen die Rechte der Mieter gestärkt werden. Ein Gesetzentwurf der Grünen (18/8857) sieht zum einen vor, dass Vermieter neuen Mietern unverzüglich auf der Grundlage von Tatsachen darlegen müssen, dass die verlangte Miete mit den Vorschriften der Mietpreisbremse in Einklang steht. Sie müssen dazu in anonymer Form "Einsicht in die dafür erforderlichen Belege gewähren", also insbesondere in Unterlagen, aus denen die vom Vormieter verlangte Miete hervorgeht. Zum anderen soll die Regelung gestrichen werden, nach der gemäß der Mietpreisbremse zu viel gezahlte Miete nur nach einer Rüge des Mieters zurückgezahlt werden muss und auch erst vom Zeitpunkt der Rüge an. Stattdessen soll eine Rückzahlungspflicht für überzahlte Miete unabhängig von einer Rüge sowie von Beginn des Mietverhältnisses an gelten. Die Fraktion erläutert dazu, die bestehende Regelung schaffe "Anreize für Vermieterinnen und Vermieter, bei Mietbeginn die Miete nicht ordnungsgemäß zu berechnen, wenn für die Wohnung eine Mietpreisbegrenzung gilt". Ihren Vorstoß begründet die Fraktion damit, dass die am 1. Juni 2015 in Kraft getretene "sogenannte Mietpreisbremse nicht wirkt".
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