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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Freitag die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur Novelle des Erneuerbaren Energien-Gesetzes beschlossen. Die Anhörung zu dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (18/8832) soll am Montag, den 4. Juli 2016, stattfinden. Für die Durchführung der Anhörung votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausschreibungspflicht für neue Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vor.
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