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Berlin: (hib/STO) Um den Privatagenten Werner Mauss geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/8846) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8666). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist ihrer Kenntnis nach Mauss seit dem Jahr 2000 nicht mehr für Bundesbehörden tätig gewesen.
In der Vorlage legt die Bundesregierung zugleich dar, weshalb in diesem Rahmen nach ihrer Auffassung eine Beantwortung der Frage ausscheidet, unter welchen Namen Mauss seit den 1960er Jahren tätig war. Mauss habe sich als Vertrauensperson in verbrecherischen und terroristischen Umfeldern bewegt, deren Angehörige sich durch einen hohen Grad an Staatsferne, Kriminalisierung sowie Aggressions- und Gewaltpotential auszeichnen, schreibt die Regierung. Die verdeckte Arbeitsweise einer Vertrauensperson sei dabei aufgrund der damit verbundenen erheblichen Risiken durch ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Geheimhaltung geprägt. Die Benennung aller von Mauss seit den 1960er Jahren verwendeten Tarnidentitäten würde Rückschlüsse auf von ihm getätigte Einsätze zulassen. "Racheaktionen seiner damaligen Kontaktpersonen können nicht ausgeschlossen werden, was zu einer unmittelbaren Gefährdung für Leib, Leben und Freiheit des Werner Mauss und seiner Angehörigen durch das Umfeld, in dem er sich damals bewegte, führen könnte", heißt es in der Antwort weiter.
Darin verweist die Regierung ferner darauf, dass Vertrauenspersonen und Informanten zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Vertraulichkeitszusage gegeben werde. "Würde man nun von ihm verwendete Tarnidentitäten offenlegen, wäre das ein Verstoß gegen die ihm zugesagte Vertraulichkeit. Eine derartige Aufkündigung der Vertraulichkeitszusage könnte sich auch negativ auf die zukünftige Gewinnung weiterer Vertrauenspersonen auswirken", argumentiert die Regierung. Das gelte es zu verhindern, da Vertrauenspersonen gerade im Bereich der organisierten Kriminalität ein unverzichtbares Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung seien.
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