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Berlin: (hib/EIS) Die geplante Änderung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) durch die Bundesregierung (18/8578) stößt auf keine grundsätzliche Ablehnung seitens des Bundesrates. In einer entsprechenden Unterrichtung (18/8958) nimmt die Länderkammer zur Kenntnis, dass mit der Änderung des GAK-Gesetzes das Maßnahmenspektrum der GAK erweitern werden soll, um damit die ländlichen Räume im Rahmen eines integrierten Ansatzes als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt werden müssen, um die Förderziele und -möglichkeiten einer weiterentwickelten GAK zu verbessern. Die Bundesregierung entgegnet jedoch, dass die Höhe der Bundesmittel für die GAK sich wie bisher nach den in den jährlichen Bundeshaushaltsplänen zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln richten soll.
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