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Berlin: (hib/STO) Über die Qualitätssicherung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8977) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8755). Danach wurde die Qualitätssicherung in ihrer bisher bestehenden Form vor Ort in den Außenstellen durch "Qualitätsförderer", Referenten oder Referatsleiter vorgenommen. Im Rahmen der derzeitigen Umstrukturierungsmaßnahmen im Bamf und zur Einarbeitung der zahlreichen neu eingestellten Mitarbeiter würden ergänzend "Konzepte zur Einführung eines umfassenden und integrierten Qualitätsmanagementsystems entwickelt".
"Parallel dazu war und ist das Referat für Qualitätssicherung Asyl mit der zentralen Qualitätssicherung in Form von regelmäßigen Audits sowie Einzelfallprüfungen befasst", heißt es in der Vorlage weiter. Im Rahmen dieser Einzelfallprüfungen würden unterschiedliche Fallkonstellationen gesichtet. Im Zuge der Einzelfallsichtungen festgestellte Beanstandungen würden an die zuständigen Stellen und die Amtsleitung kommuniziert. Diese veranlassten eine Behebung festgestellter Mängel. Des Weiteren erfolge eine Sensibilisierung der zuständigen Stellen mittels amtsinterner Kommunikationsformate.
Für spezielle Personengruppen unter den Antragstellern setzt das Bamf den Angaben zufolge "Sonderbeauftragte ein - so bei Anträgen von Personen, die befürchten, auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität verfolgt zu sein". Entsprechende Schulungsangebote würden regelmäßig unterbreitet. Im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 habe jedoch der Schwerpunkt der Fortbildung im Bereich der Sonderbeauftragten auf Schulungsmaßnahmen im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern gelegen. Sukzessive werde in der Fortbildung auch ein durch die Europäische Unterstützungsagentur (European Asylum Support Office - EASO) entwickeltes Schulungsmodul für "geschlechtsspezifische Verfolgung" Anwendung finden.
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