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Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat will mit einer Änderung des Sozialgerichtsgesetzes erreichen, dass die Sozialgerichte entlastet werden. Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (18/8971) vorgelegt, in dem sie darauf verweist, dass besonders in der ersten Instanz die Belastung der Gerichte unverändert hoch sei. Allein 2014 seien bei den Sozialgerichten mehr als 370.000 Klagen in Hauptsacheverfahren eingegangen, heißt es im Entwurf. Durch Änderungen des Sozialprozessrechts soll die Belastung sinken, so die Erwartung des Bundesrates.
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