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Berlin: (hib/SCR) Vorschriften zur Abfallverbringung sollen an neue europarechtliche Regelungen angepasst werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8961) sieht unter anderem vor, das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) an die EU-Verordnung 1013/2016, zuletzt geändert durch EU-Verordnung 660/2014, anzupassen und etwa die Erstellung von Kontrollplänen zu regeln. Darüber hinaus sollen Sanktionsregelungen, die bisher im Paragraph 326 Absatz 2 Nummer Strafgesetzbuch geregelt sind, ins AbfVerbrG überführt und um zusätzliche Bußgeldtatbestände ergänzt werden.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem, im AbfVerbrG deutlich zu machen, dass gegen eine Sicherstellungsanordnung kein Widerspruch mit aufschiebender Wirkung möglich sein soll. Diesem Einwand stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu. Andere Änderungswünsche lehnt sie hingegen ab.
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