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Berlin: (hib/PK) Mit gesetzlichen Änderungen reagiert die Bundesregierung auf den im Frühjahr bekannt gewordenen Abrechnungsbetrug in der Pflege. Im unlängst vom Kabinett gebilligten dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) sei ein Maßnahmepaket zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Abrechnungsbetrug enthalten, heißt es in der Antwort (18/8982) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8687) der Fraktion Die Linke.
Demnach sollen künftig auch ambulante Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringen, systematischen Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen unterzogen werden. Zugleich sollen in der Pflegeversicherung Instrumente der Qualitätsprüfung weiterentwickelt sowie die Option einer Abrechnungsprüfung durch die Landesverbände der Pflegekassen oder durch von ihnen bestellte Sachverständige neu eingeführt werden. Ferner solle die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern dazu verpflichtet werden, Regelungen zu treffen, durch die effektiver gegen auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden könne.
In den Betrugsskandal sind den Angaben zufolge vor allem russische Pflegedienste verwickelt. So hätten einige Anbieter das Pflegesystem "organisiert betrügerisch zur Maximierung ihrer Gewinne" genutzt. In Einzelfällen lägen im Zusammenhang mit Investitionen in russische ambulante Pflegedienste Hinweise auf eine OK-Relevanz (Organisierte Kriminalität) vor. Dem Bundeskriminalamt (BKA) seien in dem Kontext zwei Ermittlungsverfahren bekannt, die als OK-Verfahren gekennzeichnet seien. Erkenntnisse, die Rückschlüsse auf eine generelle OK-Relevanz des Phänomens erlaubten, lägen dem BKA jedoch nicht vor.
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