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Berlin: (hib/AHE) Der Familiennachzug zu in Deutschland lebenden anerkannten syrischen Flüchtlingen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8984). Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach den Wartezeiten auf einen Termin zur Beantragung eines Visums zur entsprechenden Familienzusammenführung in den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens sowie nach den jeweiligen Bearbeitungszeiten bis zur Visaerteilung. Weitere Fragen zielen auf die personelle Besetzung sowie auf bauliche Erweiterungen in diesen Auslandsvertretungen. Angeben soll die Bundesregierung außerdem, wie viele offene Verfahren zum Familiennachzug zu in Deutschland lebenden anerkannten syrischen Flüchtlingen es mit dem Stand von Ende Mai dieses Jahres an den jeweiligen Vertretungen gab.
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