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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Erwägung zu überweisen. Das Ministerium muss nun innerhalb von sechs Wochen zu dem Anliegen Stellung beziehen. In der Petition wird gefordert, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen von ableitenden und aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln die persönlichen Belange und die Eignung für den persönlichen Alltag gewährleistet werden und für diese Versorgung keine Mehrkosten von den Versicherten zu tragen sind.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass für die Gewährleistung einer sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Hilfsmittelversorgung der Versicherten umfangreiche gesetzliche Vorgaben bestünden. Dennoch mehrten sich in letzter Zeit die Berichte über Fehlentwicklungen - insbesondere bei der Produktgruppe der Inkontinenzhilfen.
In diesem Zusammenhang wird in der Vorlage darauf verwiesen, dass die Krankenkassen die Leistungserbringer in den Verträgen zur Versorgung mit Inkontinenzhilfen auf Produkte verpflichten, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet oder den gelisteten in Qualität und Ausführung gleichwertig sind. Allerdings seien die im Hilfsmittelverzeichnis enthaltenen Vorgaben für die Produktgruppe "Inkontinenzhilfen" seit 1993 unverändert und entsprächen deshalb möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, wird in der Beschlussempfehlung eingeräumt. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, so heißt es weiter, bereite deshalb eine Aktualisierung dieser Produktgruppe vor.
Wie aus einer Stellungnahme der Bundesregierung hervorgeht, erwarte man, dass eine solche Aktualisierung möglichen Qualitätsdefiziten entgegenwirkt. Darüber hinaus prüfe die Bundesregierung derzeit, welche gesetzlichen Regelungen erforderlich sind, um eine regelmäßige Aktualisierung aller 33 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses zu gewährleisten.
Mit Blick auf die in der Petition angesprochenen Aufzahlungen weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass diese gerechtfertigt seien, "wenn ein Versicherter eine Versorgung wünscht, die das Maß des Notwendigen übersteigt". Abzulehnen sei es indes, wenn ein Leistungserbringer versucht, den Versicherten durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen über die Qualität der aufzahlungsfreien Versorgung zum Kauf eines aufzahlungspflichtigen Hilfsmittels zu bewegen. Die Bundesregierung, so heißt es weiter, prüfe derzeit gesetzliche Regelungen, die über die bestehenden Vorschriften hinaus die Wahlmöglichkeit der Versicherten zwischen aufzahlungsfreien Produkten stärken und eine verbesserte Information der Versicherten durch die Krankenkassen über Vertragsinhalte und ihren Anspruch auf eine aufzahlungsfreie Versorgung vorsehen.
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