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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von zwei Anhörungen beschlossen. So wird am Montag, den 5. September 2016, eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828) stattfinden. Danach sollen die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden.
Eine weitere öffentliche Anhörung soll am Montag, den 19. September 2016, zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen (18/7872, KMU-Forschungsförderungsgesetz) stattfinden. Der Gesetzentwurf sieht vor, für alle Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern einen Forschungsbonus in Form einer Steuerermäßigung von 15 Prozent aller Forschungs- und Entwicklungsausgaben einzuräumen.
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