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Berlin: (hib/AW) Der Mutterschutz soll zukünftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Dies sieht der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Mutterschutzrechts (18/8963) vor. Gemäß der Gesetzesvorlage können Schülerinnen und Studentinnen zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Zudem soll für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes die Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz werden soll ein Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.
Mit der Gesetzesnovelle wird auch die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert. Künftig sollen keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen schwangerer Frauen möglich sein. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch die Möglichkeit für freiwillige Sonntagsarbeit soll erweitert werden. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sollen die Regelungen des Mutterschutzes durch entsprechende Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt werden.
Um die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis besser umzusetzen, soll zudem ein Ausschuss für Mutterschutz eingerichtet werden, der Empfehlungen für Arbeitgeber und Betriebe erarbeiten soll.
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