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Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Kenntnisse zur Kühlwasserentnahme von Kraftwerken vor. Die Kühlwassernutzung werde durch die Oberflächengewässerverordnung geregelt, deren Vollzug durch die Länder übernommen werde. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8992) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8801) hervor.
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