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Berlin: (hib/SCR) Für 572 von 651 Oberflächengewässern in Sachsen sind im ersten Bewirtschaftungsplan von 2009 Ausnahmen von der Zielerreichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie beantragt worden. In 572 Fällen aufgrund des ökologischen Zustands, in 136 wegen des chemischen Zustandes. In einem Wasserkörper kann es mehrere Ausnahmen geben. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8991) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8792) hervor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die Länder zuständig sind.
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