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Berlin: (hib/HLE) Der Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft hat sich im vergangenen Jahr um 958 Millionen Euro verringert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9046) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8718) mit. Insgesamt 26 Vorhaben hätten zu einem Anstieg des laufenden Erfüllungsaufwands der Unternehmen um 458 Millionen Euro geführt. Dem gegenüber würden 27 Vorhaben stehen, die zu einer Entlastung um 1,415 Milliarden Euro geführt hätten. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, soll das kürzlich beschlossene Arbeitsprogramm "Bessere Rechtssetzung 2016" die bisherigen Erfolge verstärken.
Außerdem soll es ein zweites Bürokratieentlastungsgesetz geben, mit dem sich Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr befassen sollen. Unter anderem sind Vereinfachungen im Steuerrecht geplant. Dabei geht es um die Frage der Anhebung des Wertes für den Sofortabzug der Anschaffungs- und Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Außerdem könnte es eine Modernisierung der Handwerksordnung, Vereinfachungen bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge und eine Anhebung des Schwellenwertes für Rechnungen über Kleinbeträge geben.
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