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Berlin: (hib/MIK) Nach Auffassung der Bundesregierung beinhaltet die Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr keine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, für die Ausgleichleistungen gewährt werden dürfen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9008) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8823) zur "Eigenwirtschaftlichkeit im kommunalen Busverkehr". Der Inhaber einer eigenwirtschaftlichen Genehmigung sei davor geschützt, das andere Verkehrsunternehmen seine Verkehrsaufgaben übernehmen könnten, heißt es weiter.
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