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Berlin (hib/EIS) Die Bundesrepublik Deutschland hat im Dezember 2013 im Zusammenhang mit der Errichtung einer Entenfarm in der Chernigiv-Region in der Ukraine zwei Bürgschaften in einer Höhe von rund 42 Millionen Euro übernommen. Mithilfe sogenannter Hermesbürgschaften werden im Schadensfall finanzielle Forderungen durch den Bund entschädigt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9017) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8781) zur Sicherstellung des Tierschutzes bei Investitionsförderungen hervor. Weiter heiß es in der Antwort, dass eine Umwelt- und Sozialprüfung zur Entenfarm keine Hinweise auf negative Auswirkungen auf die Wasserversorgung der lokalen Bevölkerung gegeben habe. Die anfallenden Sanitärabwässer würden am Standort behandelt und dem öffentlichen Kanalsystem zugeleitet. Die Abwässer aus den übrigen Anlagen sollen gesammelt und aufbereitet werden. Anschließend soll das Wasser unter anderem der Bewässerung dienen, aber nicht in Oberflächengewässer geleitet werden.
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