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Berlin: (hib/HLE) Bisher haben 537 ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung erhalten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9051) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8839) mitteilt, wurden bis zum 27. Juni 2016 insgesamt 1.356 Anträge beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen gestellt. Soweit formlose Anträge gestellt worden seien, seien den Betroffenen Antragsformulare übersandt worden. Von den inzwischen vorliegenden 921 Formanträgen seien 565 positiv beschieden und 61 abgelehnt worden. 285 Anträge seien noch nicht abschließend bearbeitet worden.
Die meisten Anträge kamen aus Russland (695), der Ukraine (304), Armenien (118) und Belarus (107). Zu den Ablehnungsgründen heißt es, 30 Antragsteller seien keine Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte gewesen. In 24 Fällen seien Anträge von Familienangehörigen anstelle des (verstorbenen) Berechtigten gestellt worden.
Ob die in einer Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestages genannte Zahl von 4.000 Berechtigten erreicht oder sogar überschritten wird, kann nach Angaben der Bundesregierung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.
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