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Berlin: (hib/HLE) Die Möglichkeit, im Rahmen eines Typgenehmigungsverfahrens für Personenkraftwagen (Pkw) die Software offenlegen zu lassen, wird nach Angaben der Bundesregierung in bisher geltenden Emissionsvorschriften nicht explizit beschrieben. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/9110) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8789) weiter mitteilt, habe es auch keinen Anlass gegeben, die Offenlegung der Motorsoftware einzufordern.
In Zukunft soll das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Nachprüfungen der Abgasemissionen nach Erteilung der Typgenehmigungen nicht mehr allein einem technischen Dienst überlassen, sondern selbst stichprobenartig durchführen. Dafür soll beim KBA ein Abgaslabor mit Rollenprüfstand eingerichtet werden.
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