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Berlin: (hib/STO) "Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9176). Danach musste vor dem 1. April 2013 bei Straftaten, die Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen begingen, die Staatsanwaltschaft am Standort oder am Wohnsitz des Soldaten ermitteln. Seit drei Jahren erführen Soldaten jedoch eine "Sonderbehandlung", schreibt die Fraktion. Paragraf 11 a der Strafprozessordnung sehe nun einen besonderen Gerichtsstand beim Amtsgericht Kempten im Allgäu für Straftaten vor, die von Bundeswehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung außerhalb des Geltungsbereichs der Strafprozessordnung begangen wurden. Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung, wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Bundeswehrangehörige es von 1990 bis zur Einrichtung des "Gerichtsstands für besondere Auslandsverwendung der Bundeswehr" gegeben hat und wie viele seit dem 1. April 2013 bei diesem Gerichtsstand. Auch fragen sie unter anderem danach, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der bisherigen Arbeit des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz zieht.
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