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Berlin: (hib/ROL) Eine Auflistung der gewünschten einzelnen Projektkostenschätzungen aus den Rückbaueinrichtungen zu Atomanlagen mit Bundesbeteiligung inklusive der Erstellungsdaten ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9188) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8939). Die Bundesregierung unterstreicht, dass im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in früheren Jahren eine Reihe von Forschungsreaktoren, Pilot- und Versuchsanlangen, zudem Forschungsreaktoren zu anderen wissenschaftlichen Zwecken wie Materialforschung, Umweltforschung, medizinische Forschung errichtet und betrieben worden seien. Die Bundesregierung fördere hier grundsätzlich nicht einzelne Projekte. Vielmehr fördere sie aufgrund der Komplexität und der Dauer der Vorhaben im Bereich Stilllegung, Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchsanlagen Einrichtungen, die diese Aufgabe wahrnehmen.
Bei den Projektkostenschätzungen handele es sich um Instrumente der Geschäftsführungen beziehungsweise Vorstände der Rückbaueinrichtungen zur Planung einzelner Rückbauprojekte. Sie dienten als Grundlage für die jährlich zu erstellenden und durch die Aufsichtsgremien zu billigenden Wirtschaftspläne für die jeweils gesamte Rückbaueinrichtung. Erst über die Wirtschaftspläne werde der Mittelbedarf ermittelt, der nach Prüfung durch die Zuwendungsgeber (Bund und Länder) als Ansatz für die Haushaltsentwürfe im Rückbautitel (hier: Einzelplan 30, Titel 685 80) zugrunde gelegt werden.
Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit Rückbauprojekte im Atombereich, für die der Bund zuständig oder mit zuständig sei, immer wieder Gegenstand parlamentarischer Anfragen gewesen seien, wie etwa bei den Bundestagsdrucksachen (17/4702), (17/7607), (17/7777), (17/11447) und (17/14588). Es habe aber keinen systematischen und möglichst vollständigen Überblick darüber gegeben, wie sich die Kosten beziehungsweise Kostenschätzungen und Prognosen zu Zeitbedarf und Restlaufzeiten entwickelt hätten. Beispielsweise seien in einigen Anfragen der Kostenanteil des Bundes thematisiert worden, in anderen der der öffentlichen Hand.
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