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Berlin: (hib/CHE) Die Verwaltungsausgaben der Jobcenter pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten sind in den vergangenen Jahren leicht gestiegen. Das geht aus der Antwort (18/8956) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8575) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Demnach belief sich diese Summe im Jahr 2013 auf 1.016 Euro und im Jahr 2015 auf 1.102 Euro. Die Bundesregierung verteidigt in der Antwort die Regelung, wonach die beiden Titel "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" und "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" im Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegenseitig deckungsfähig sind. Mehrausgaben eines Titels können zulasten des anderen Titels ausgeglichen werden. Diese Deckungsfähigkeit biete den Jobcentern den für sie nötigen Entscheidungsspielraum, da die aktive Arbeitsmarktpolitik von den Jobcentern dezentral geplant werde, heißt es in der Antwort.
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