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Berlin: (hib/PST) Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, Aufgaben von Richtern auf Rechtspfleger und von Rechtspflegern auf Urkundsbeamte zu übertragen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (18/9237) vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat. Darin verweist die Länderkammer einerseits auf die Überlastung vieler Richter, andererseits auf die Entlastung untergeordneter Mitarbeiter der Justiz durch den technischen Fortschritt, insbesondere die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Durch eine sogenannte Länderöffnungsklausel sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, in Nachlasssachen bisher dem Richter vorbehaltene Aufgaben an Rechtspfleger zu verlagern sowie die bisher Rechtspflegern vorbehaltene Kosten- und Vergütungsfestsetzung an Urkundsbeamte beziehungsweise Justizangestellte. Verfassungsrechtlich sei dies unbedenklich, da die Entscheidungen dieser Justizmitarbeiter jederzeit richterlich überprüft werden könnten. Mit der Übertragung von Kompetenzen würden zudem Justizberufe attraktiv gehalten, schreibt der Bundesrat.
Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Stellungnahme das Grundanliegen des Gesetzentwurfs, wendet sich aber gegen die Ausgestaltung im Einzelnen. Insbesondere lehnt sie den Weg über eine Länderöffnungsklausel ab. Unter anderem vor dem Hintergrund europäischer Harmonisierungsbestrebungen spricht sie sich gegen eine "Zersplitterung der funktionellen Zuständigkeit" in den Bundesländern aus. Die Bundesregierung kündigt an, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten.
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