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Berlin: (hib/HLE) Aus den Mitteln der zwischen dem Bund und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des Bundes geschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LUF II) dürfen maximal 497 Millionen Euro für das Neubauprojekt "Stuttgart 21" eingesetzt werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9166) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8849) mit. Grundsätzlich würden die Mittel der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen in unternehmerischer Eigenverantwortung disponiert, heißt es in der Antwort weiter.
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