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Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Asylanträge ukrainischer Staatsbürger ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9010). Danach waren Ende Juni dieses Jahres beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 6.299 Asylverfahren ukrainischer Staatsangehöriger anhängig.
Die Zahl der im ersten Halbjahr 2016 gestellten Asylanträge ukrainischer Staatsbürger lag den Angaben zufolge bei 1.474 und die Zahl der Entscheidungen zu Asylanträgen von Ukrainern in diesem Zeitraum bei 1.292. Dabei kam es laut Vorlage in zehn Fällen zur Anerkennung als Flüchtling, in sieben Fällen zur Gewährung von subsidiärem Schutz und in ebenfalls sieben Fällen zur Feststellung eines Abschiebeverbots, während sich die Zahl der Ablehnungen auf 570 und die sonstiger Verfahrenserledigungen auf 698 belief.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden von Januar bis Mai 2016 insgesamt 107 ukrainische Staatsbürger abgeschoben (einschließlich Überstellungen nach der Dublin-Verordnung), davon 27 in die Ukraine. Ob es sich bei den 107 um abgelehnte Asylbewerber handelte, ist den Zahlen der Bundespolizei laut Bundesregierung nicht zu entnehmen.
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