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Berlin: (hib/MIK) Die Regulierung von Bergschäden im Saarland erfolgt nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Innenverhältnis zwischen den Schäden verursachenden Bergbauunternehmen und dem jeweiligen Geschädigten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9149). Bergbauliche Auswirkungen auf die Bundesverkehrsinfrastruktur gebe es nur noch auf der A 8 von der Anschlussstelle Schwalbach bis zum Autobahnkreuz Saarbrücken, heißt es weiter. Die Endregulierung dieser Streckenabschnitte sei noch nicht abgeschlossen und werde im Zuge der Deckensanierung in den nächsten Jahren durchgeführt.
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